Versicherung:   Signal-Iduna – Tarif SG100 1-Bettzimmer/Chefarzt
Welche Wahlleistungen werden erstattet:   Erstattet werden die Mehrkosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer einschließlich privatärztlicher Behandlungen.
Werden Arzthonorare über der GOÄ erstattet    Ja. Bestleistung, ohne tarifliche Begrenzung auf die Gebühren-ordnung für Ärzte (meist begrenzt auf max. -3,5 fachen GOÄ-satz).
Ersatztagegeldgezahlung bei Nichtanspruchnahme:    Ja. Verzicht auf bessere Unterbringung und auf privatärztliche Behandlung 30,68 €/Tag (50 % bis Alter 20).
Mehrkostenübernahme anderes Krankenhaus-als nächstgelegene und vom Arzt verordnete   Ja. Laut Sozialgesetzbuch muss die Krankenkasse nur den Kostensatz des nächstgelegenen, geeigneten Krankenhauses übernehmen. Ein anderes kann am Tag z.B.100 € mehr kosten, die man sonst selbst zahlen müsste.
Übernahme sog. Regel-leistungen, wenn man im Ausland z.B. bei einem Spezialisten operiert wird:   Nein. Nicht übliche Leistung. Wir führen den einzigen Tarif, der im Falle z.B. einer Auslandsoperation auch die in Deutschland von der Kasse zu übernehmenden Regelleistungen erstattet, die ja im Ausland von der Kasse generell nicht übernommen werden.
Kostenübernahme für zahlreiche besondere alternativ-medizinischen Methoden:   Nein. Versicherer ist zwar bekannt für erstklassige Leistungen, aber weniger im Bereich alternativ-medizinischer Leistungen.
Leistung für ambulante Operationen   Nein. Leistung nicht üblich. Es gibt nur 2 Tarife, die sogar für ambulante Operationen außerhalb eines Krankenhauses leisten.
Wartezeiten:   3 Monate allgemein. Besondere Wartezeiten üblich: 8 Monate für z.B. Psychotherapie und Schwangerschaft.

Krankentransportkosten- übernahme

  Ja, zum oder vom nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus
Rooming-In Leistungen:   Nein.
Leistung für Kuren/statio-näre Psychotherapie:   Nein. K.A. Leistung bei Kurzen oder für stationäre Psycho- therapie sind nicht mitversichert.
Vor-/Nachbehandlungen:   Ja. 100 % nach Vorleistung der Krankenkasse - GKV
Ambulante Aufnahme- u. Abschlussuntersuchung:   Ja. Unter Beachtung zeitlicher Begrenzungen, wenn diese un- mittelbar vor-/nach stationären Behandlungen stattfinden.
Geltungsbereich:   Europa, 1 Monat auch außereuropäisch, bei medizinischer Notwendigkeit auch für weitere 2 Monate.
Sonstige Leistungen:   Aus medizinischen Gründen durchgeführter Rücktransport aus dem Ausland ist erstattungsfähig.Sehr wichtig: Es gibt erheblich vergünstigte Prämien für Kinder in Ausbildung (Azubis, Studenten).